Bava Kamma 92

Kapitel 92

א ואי ליכא לאשתלומי מיניה לישקליה לתורא בזוזי דאמרי אנשי ממרי רשוותך פארי אפרע
1 wenn er [sein Geld] nicht zurückerhält, für sein Geld den Ochsen nehmen, denn man pflegt ja zu sagen: von deinem Schuldner nimm auch Kleie in Zahlung!? –
ב לא צריכא דאיכא לאשתלומי מיניה
2 In dem Falle, wenn er von ihm Zahlung erhalten kann.
ג רב אמר הרי זה מקח טעות זיל בתר רובא ורובא דאינשי לרדיא הוא דזבני ושמואל אמר יכול שיאמר לו לשחיטה מכרתיו לך ולא אזלינן בתר רובא כי אזלינן בתר רובא באיסורא אבל בממונא לא אזלינן בתר רובא אלא המוציא מחבירו עליו הראיה
3 Rabh sagt, der Verkauf beruhe auf einem Irrtum, denn man richte sich nach der Mehrheit, und die Mehrheit kauft zum Pflügen. Šemuél aber sagt, er könne zu ihm sagen, er habe ihn ihm zum Schlachten verkauft, und man richte sich nicht nach der Mehrheit. Nur bei rituellen Angelegenheiten richte man sich nach der Mehrheit, nicht aber bei Zivilsachen, vielmehr hat derjenige, der vom anderen fordert, den Beweis zu erbringen.
ד תניא נמי הכי שור שנגח את הפרה ונמצא עוברה בצדה ואינו יודע אם עד שלא נגחה ילדה אם משנגחה ילדה משלם חצי נזק לפרה ורביע נזק לולד דברי סומכוס וחכמים אומרים המוציא מחבירו עליו הראיה
4 Ebenso wird auch gelehrt: Wenn ein Ochs eine Kuh niedergestoßen hat und ihre Geburt sich an ihrer Seite [tot] befindet, und man nicht weiß, ob sie vor dem Stoßen oder nach dem Stoßen geworfen hat, so ist für die Kuh die Hälfte des Schadens und für die Geburt ein Viertel des Schadens zu bezahlen – so Symmachos; die Weisen aber sagen, wer vom anderen fordert, hat den Beweis zu erbringen.
ה א"ר שמואל בר נחמני מניין להמוציא מחבירו עליו הראיה שנאמר (שמות כד, יד) מי בעל דברים יגש אליהם יגיש ראיה אליהם
5 R. Šemuél b. Naḥmani sagte: Woher, daß derjenige, der vom anderen fordert, den Beweis zu erbringen hat? Es heißt: <i>wer eine Rechtssache hat, mag vor sie hintreten</i>; er trete vor ihnen den Beweis an.
ו מתקיף לה רב אשי הא למה לי קרא סברא הוא דכאיב ליה כאיבא אזיל לבי אסיא
6 R. Aši wandte ein: Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, dies ist ja selbstverständlich: wer Schmerzen hat, geht zum Arzt!? –
ז אלא קרא לכדר"נ אמר רבה בר אבוה דאמר רב נחמן אמר רבה בר אבוה מניין שאין נזקקין אלא לתובע תחלה שנאמר מי בעל דברים יגש אליהם יגיש דבריו אליהם
7 Vielmehr, der Schriftvers ist wegen einer Lehre R. Naḥmans im Namen R. Abuhas nötig. R. Naḥman sagte nämlich im Namen R. Abuhas: Woher, daß das Gericht zuerst für den Kläger einschreitet? – Es heißt: <i>wer eine Rechtssache hat, mag vor sie hintreten</i>, er trete mit seiner Klage vor sie hin.
ח אמרי נהרדעי פעמים שנזקקין לנתבע תחלה והיכי דמי דקא זילי נכסיה:
8 Die Nehardee͑nser sagten: Zuweilen kann es vorkommen, daß das Gericht zuerst für den Beklagten eintrete, und zwar wenn die Sache im Preise fallen kann.
ט וכן פרה שנגחה את השור [וכו'] חצי נזק ורביע נזק פלגא נזקא הוא דבעי שלומי כולי נזקא נכי רבעא מאי עבידתיה
9 E<small>BENSO IST</small>, <small>WENN EINE</small> K<small>UH EINEN</small> O<small>CHSEN NIEDERGESTOSSEN HAT</small> &amp;<small>C</small>. Wieso die Hälfte des Schadens und ein Viertel des Schadens, er hat ja nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen, wieso drei Viertel!?
י אמר אביי חצי נזק אחד מארבעה בנזק ורביע נזק אחד משמנה בנזק
10 Abajje erwiderte: Unter Hälfte ist ein Viertel des ganzen Schadens und unter Viertel ist ein Achtel des ganzen Schadens zu verstehen. –
יא ואי פרה וולד דחד נינהו ה"נ דמצי א"ל לבעל פרה ממה נפשך חצי נזק הב לי אלא לא צריכא דפרה דחד וולד דחד
11 Wenn die Kuh und die Geburt einem gehören, so kann er ja zum Eigentümer derselben sagen: wie dem auch ist, die Hälfte des Schadens hast du mir zu ersetzen!? – Vielmehr, in dem Falle, wenn die Kuh dem einen und die Geburt einem anderen gehört. –
יב ואי דקדים תבעיה לבעל פרה תחלה הכי נמי דאמר ליה לבעל פרה פרה דידך אזיקתן הב לי ראיה דאית לך שותפי
12 Wenn er aber zuerst den Eigentümer der Kuh verklagt, so kann er ja zu ihm sagen: deine Kuh hat mir Schaden zugefügt, beweise du, daß du einen Mitbeteiligten hast!? –
יג אלא דקדים תבעיה לבעל ולד תחלה דאמר ליה גלית אדעתך דשותפא אית לי
13 Vielmehr, wenn er zuerst den Eigentümer der Geburt verklagt hat; jener kann sagen, du selber hast bekundet, daß ich einen Mitbeteiligten habe.
יד איכא דאמרי אף על גב דקדים תבעיה לבעל פרה תחלה מצי מדחי ליה דאמר ליה מידע ידעי (אנא) דשותפא אית לי
14 Manche sagen, selbst wenn er zuerst den Eigentümer der Kuh verklagt, könne dieser ihn abweisen und zu ihm sagen: ich weiß, daß ich einen Mitbeteiligten habe.
טו אמר רבא אטו אחד מארבעה בנזק ואחד משמנה בנזק קתני חצי נזק ורביע נזק קתני אלא אמר רבא לעולם בפרה וולד דחד והכי קאמרינן איתה לפרה משתלם חצי נזק מפרה
15 Raba entgegnete: Spricht er denn von einem Viertel und einem Achtel des Schadens, er spricht ja von der Hälfte und einem Viertel des Schadens!? Vielmehr, erklärte Raba, handelt es sich tatsächlich um den Fall, wenn die Kuh und die Geburt einem gehören, er meint es aber wie folgt: ist die Kuh vorhanden, so zieht er die Hälfte des Schadens von der Kuh ein, ist die Kuh nicht mehr vorhanden,